29. August 2025 – Radio Brocken
Neue Regelungen im September: Von Spotifypreisen bis zur elektronischen Patientenakte.
Diese Änderungen erwarten uns kommenden Monat. Hier finden Sie alles in der Übersicht:
Bundesweiter Warntag
Am 11. September 2025 wird erneut der bundesweite Warntag für den Bevölkerungsschutz abgehalten, bei dem Bund, Länder und Kommunen den Ernstfall proben. Um 11:00 Uhr wird über Radio, Fernsehen, Warn-Apps und den Mobilfunkdienst Cell Broadcast eine Probewarnung ausgesendet. Die Entwarnung erfolgt gegen 11:45 Uhr, jedoch vorerst noch nicht über Cell Broadcast aufgrund technischer Einschränkungen.
Dieser Test dient dazu, die Funktionsfähigkeit der Warnsysteme zu überprüfen und die Bevölkerung für Notfälle zu sensibilisieren. Die Bürger haben Gelegenheit, sich mit den verschiedenen Warnmethoden vertraut zu machen und ihre eigene Vorsorgemaßnahmen zu überprüfen.
Herbstzeit ist Schnittzeit
Ab dem 30. September ist das gesetzliche Verbot für radikale Rückschnitte an Hecken, Bäumen und Sträuchern aufgehoben. Während der Sommermonate schützte eine Sperrfrist brütende Vögel und andere Tiere, die in den dichten Strukturen von Hecken und Sträuchern Nistplätze und Schutz fanden. Massive Rückschnitte hätten während dieser Zeit Nester zerstören und Jungtiere gefährden können.
Während der Schutzfrist waren lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, wie das Entfernen einzelner Zweige oder die Behebung von Sturmschäden. Diese leichten Eingriffe schaden der Tierwelt in der Regel nicht und helfen, die Gesundheit der Pflanzen zu erhalten.
Nach dem Ablauf der Schutzfrist können Gartenbesitzer wieder stärkere Eingriffe vornehmen: Hecken können auf Stock gesetzt, Bäume ausgelichtet und Sträucher gründlich zurückgeschnitten werden. Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, dass im Herbst keine späten Nachbruten oder Igelquartiere in den Hecken verborgen sind.
Ein kraftvoller Rückschnitt im Herbst bereitet die Pflanzen auf einen frischen Austrieb im Frühjahr vor und verhindert unkontrolliertes Wachstum. Durch das Kompostieren oder Häckseln des Schnittguts kann zudem ein Beitrag zur Kreislaufwirtschaft im Garten geleistet werden.
Streaming wird teurer
Musikliebhaber müssen sich auf steigende Kosten beim Streaming einstellen. Spotify plant, seine Preise für alle Premium-Abonnements im September zu erhöhen. Bestandskunden werden von den Änderungen ab November betroffen sein und vorher per E-Mail informiert. Die Preiserhöhungen variieren je nach Abo-Typ und liegen zwischen einem und vier Euro monatlich, was einem Anstieg von 16,7 bis 22 Prozent entspricht.
Bierpreisdebatte
Die Diskussionen um die Bierpreise haben bereits begonnen, obwohl die Wiesn offiziell erst am 20. September startet. In diesem Jahr liegt der Preis für eine Maß Bier zwischen 14,50 und 15,80 Euro, mit einem Durchschnitt von 15,40 Euro - somit kostet sie fast überall mehr als 15 Euro. Der teuerste Ort, um eine Maß zu genießen, ist Münchner Stubn mit 15,80 Euro, während die günstigste Variante mit 14,50 Euro im Ammer und Augustiner zu finden ist. Auch die Preise für alkoholfreie Getränke sind gestiegen: Ein Liter Wasser kostet jetzt etwa 10,95 Euro, Spezi 12,48 Euro und Limonade 12,11 Euro.
Stärkung der Datenhoheit
Ab dem 12. September 2025 tritt eine entscheidende Änderung für smarte Geräte in Kraft. Hersteller müssen künftig alle von ihren Produkten erzeugten Daten offenlegen und den Verbrauchern einfachen Zugang dazu gewähren. Dies betrifft eine Vielzahl von Geräten, wie etwa Kühlschränke, Saugroboter, E-Bikes, Fitness-Tracker und vernetzte Autos. Die Verbraucher profitieren von einer stärkeren Kontrolle über ihre Daten, die sie nicht nur einsehen, sondern auch an Drittdienste weitergeben können. Außerdem sind Cloud-Anbieter nun verpflichtet, den Wechsel zu anderen Diensten zu erleichtern. Dieses zentrale Element des EU-Data-Act zielt darauf ab, den Wettbewerb im Reparatur- und Servicemarkt zu fördern und dadurch Kosten zu senken. Bisher hatten Hersteller oft exklusiven Zugriff auf Betriebs- und Diagnosedaten wie Fehlercodes und Wartungsprotokolle, was ein Monopol im Servicebereich erzeugte.
Verpflichtende Nutzung der elektronischen Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll nun endlich in der medizinischen Praxis Einzug halten. Für Ärzte und Psychotherapeuten besteht die Pflicht, diese digitale Akte zu pflegen und zu verwenden. Patienten haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig zu entscheiden, ob sie teilnehmen möchten - sie können der automatischen Erstellung widersprechen oder den Zugriff gezielt einschränken.
Diese einseitige Verpflichtung der Fachkräfte zielt darauf ab, sicherzustellen, dass ausreichend Informationen wie Laborergebnisse, Medikationspläne oder Arztbriefe in der ePA gespeichert werden. Dadurch soll ein echter Mehrwert für Patienten entstehen. Ab dem 1. Oktober 2025 drohen Honorarabzüge für jene, die sich der Nutzung verweigern, obwohl es zunächst Ausnahmen während der Übergangszeit geben soll. Für Patienten bietet die ePA potenzielle Vorteile: Der Informationsaustausch zwischen Ärzten und Apotheken wird vereinfacht. Zudem haben die Krankenkassen die Möglichkeit, ab 2025 bis zu zehn ältere Papierdokumente zu digitalisieren und in die Akte zu übertragen