08. November 2022 – Radio Brocken
Auto
Das müssen Autofahrer 2023 beachten
Maskenpflicht, Führerscheintausch und weniger Zuschüsse. Das kommt auf Autofahrer im kommenden Jahr zu.
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und mit dem neuen Jahr kommen auch neue Regelungen auf viele Autofahrer zu. Wir haben alles zusammen getragen, was Sie 2023 beachten müssen.
Diese Jahrgänge sind mit dem Führerscheinwechsel dran
Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden ist, in den EU-Führerschein umgetauscht werden. Bei Führerscheinen, die vor 1999 ausgestellt wurden bestimmt das Geburtsjahr das Umtauschjahr des Führerscheins. Somit müssen 2023 alle Jahrgänge zwischen 1959 und 1964 bis zum 19. Januar ihre alten Führerscheine gegen den neuen EU-Führerschein umtauschen.
Sollten Sie diese Frist versäumen und noch mit einem alten Führerschein erwischt werden, wird ein Bußgeld von zehn Euro fällig.
Ein «rosa Führerschein» wird hochgehalten. , Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild
Die E-Auto-Kaufprämie sinkt
Um die E-Mobilität attraktiver zu gestalten gab es bislang einen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro beim Kauf eines neuen E-Autos. Ab dem kommenden Jahr gibt es maximal noch einen Zuschuss von 6.750 Euro. Autos, die einen Neukaufpreis von bis zu 40.000 Euro (Netto) haben, bekommen nur noch 4.500 Euro (statt 6.000 Euro) Zuschuss vom Staat, plus 2.250 Euro vom Hersteller. Bei Autos bis 65.000 Euro (Netto) Neukaufpreis gibt es noch 3.000 Euro Zuschuss, plus 1.500 Euro vom Hersteller.
2023 stehen insgesamt noch 2,1 Milliarden Euro für die Förderung von E-Autos zur Verfügung. 2024 sind es nur noch 1,3 Milliarden Euro, die bezuschusst werden können. Wenn das Geld irgendwann leer sein sollte, ist aber sowieso Schluss mit der Förderung.
Plug-in-Hybride werden nicht mehr gefördert
Durch diese Neuerrungen erhalten auch Plug-in-Hybride keine Förderungen mehr. Das sind Autos, welche sowohl einen Verbrennungsmotor, als auch einen E-Motor mit externen Ladefunktion in sich vereinen. Um die Förderung zu erhalten, müssten diese Autos noch in diesem Jahr zugelassen werden.
Maskenpflicht in jedem Auto
Bereits in diesem Jahr wurde die Vorgabe eingeführt, dass jedes Auto zwei medizinische Masken im Verbandskasten mitzuführen hat, doch bislang noch ohne Bestrafung. Ab Januar 2023 ist die Übergangsphase vorbei und es wird verpflichtend zwei Masken mitzuführen. Sollte das nicht der Fall sein droht dem Fahrer ein Bußgeld von fünf Euro und beim Halter zehn Euro.
Einen aktuellen Verbandskasten finden Sie hier.
Diese Farbe muss zur HU
Ein leidiges Thema, aber aller zwei Jahre muss der Wagen zum TÜV. Im nächsten Jahr betrifft das alle Autos, welche noch eine rosafarbene Plakette haben. Mit dem Bestehen bekommen Sie dann eine orangefarbene Plakette, welche bis 2025 gültig sein wird.
CO2-Bepreisung
Die gute Nachricht: Auf Grund der sowieso schon hohen Energiekosten, werden wir im kommenden Jahr vor höheren CO2-Abgaben geschont. Somit steigt der Betrag nicht, wie eigentlich geplant, von 30 auf 35 Euro.