Gesundheit

Bei einigen Krankenkassen wird’s 2021 teurer

Mindestens 17 Kassen heben ihre Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2021 an. Davon sind bereits rund 29 Millionen gesetzlich Versicherte betroffen. Das bedeutet für den einzelnen Verbraucher Mehrkosten von bis zu 174 Euro pro Jahr.

chipkarten Krankenkasse gesund krank © pixabay.jpg

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland steht finanziell vor schwierigen Zeiten. Viele Krankenkassen erheben bzw. erhöhen ihren Zusatzbeitrag. Dieser wird bei Arbeitnehmern direkt vom Lohn abgezogen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte.

So erhöhen zum Beispiel diese Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag:

Techniker Krankenkasse (TK):
- der Zusatzbeitrag steigt um 0,5 Prozentpunkte von 0,7 auf 1,2 Prozent
- der Beitragssatz von 15,3 auf 15,8 Prozent

IKK classic:
- eine Erhöhung gibt es hier um 0,3 Punkte von 1,0 auf 1,3 Prozent
- der Beitragssatz von 15,6 auf 15,9 Prozent

AOK plus:
- hier verdoppelt sich der Zusatzbeitrag von 0,6 auf 1,2 Prozent
- der Beitragssatz 15,2 auf 15,8 Prozent

AOK Sachsen-Anhalt:
- der Zusatzbeitrag steigt von 0 auf 0,6 Prozent
- der Beitragssatz 14,6 Prozent bleibt gleich

Barmer:
- auch hier steigt der Zusatzbeitrag und zwar von 1,1 auf 1,5 Prozent
- der Beitragssatz von 15,7 auf 16,1 Prozent

IKK gesund plus:
- hier steigt der Zusatzbeitrag von 0,6 auf 1,1 Prozent
- der Beitragssatz von 15,2 auf 15,7 Prozent

Knappschaft:
- von 1,1 auf 1,6 Prozent steigt der Zusatzbeitrag
- der Beitragssatz geht von 15,7 auf 16,2 Prozent hoch


Diese Krankenkassen bleiben bei ihren Beiträgen aus 2020:

DAK:
- keine Erhöhung: hier bleibt der Zusatzbeitrag konstant auf 1,5 Prozent
- der Beitragssatz von 16,1 Prozent bleibt gleich

KKH:
- der Zusatzbeitrag bleibt konstant bei 1,5 Prozent
- der Beitragssatz bleibt ebenfalls gleich: 16,1 Prozent


Von den angekündigten Beitragserhöhungen sind 29 Mio. gesetzlich Versicherte betroffen. Verbraucher verschenkten 5,4 Mrd. Euro, weil sie ihre Krankenversicherung nicht wechselten.

Ab 2021 vereinfachter Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung:
Ab dem 1. Januar 2021 wird der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse noch einfacher. Krankenkassenmitglieder müssen dann nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen.

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