11. August 2025 – Radio Brocken
Darf man Fotos vom Arbeitsplatz in sozialen Medien teilen? Arbeitsrecht-Expertin erklärt, worauf Sie bei Posts unbedingt achten müssen.
Ein spontanes Selfie aus dem Büro oder ein kurzes Video von der Baustelle – was harmlos erscheint, kann schnell zum Karriere-Killer werden. Denn beim Posten von Arbeitsplatz-Aufnahmen lauern rechtliche Fallstricke, die viele Beschäftigte unterschätzen.
Persönlichkeitsrechte haben absolute Priorität
Wer Fotos oder Videos vom Arbeitsplatz veröffentlichen möchte, muss zunächst die Persönlichkeitsrechte aller beteiligten Personen respektieren. "Selbst ein Video, in dem nur sichtbar ist, dass sich eine bestimmte Person im Betrieb befindet, sollte auf keinen Fall veröffentlicht werden", warnt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Diese Regel gilt auch dann, wenn Kollegen nur am Rande oder unscharf zu erkennen sind. Bereits die bloße Anwesenheit einer Person am Arbeitsplatz kann deren Privatsphäre verletzen – etwa wenn dadurch Rückschlüsse auf Arbeitszeiten oder Tätigkeiten möglich werden.
Betriebsgeheimnisse können überall lauern
Neben dem Schutz der Persönlichkeitsrechte steht ein weiterer wichtiger Aspekt im Fokus: die Wahrung betrieblicher Interessen. Scheinbar harmlose Details können sensible Geschäftsinformationen preisgeben. Ein Foto vom Schreibtisch könnte vertrauliche Dokumente zeigen, ein Video aus der Produktion Einblicke in Arbeitsabläufe gewähren oder ein Selfie aus dem Büro die Anwesenheit wichtiger Kunden verraten.
Solche unbeabsichtigten Indiskretionen können dem Arbeitgeber erheblichen Schaden zufügen – von Wettbewerbsnachteilen bis hin zu rechtlichen Konsequenzen bei Verletzung von Geschäftsgeheimnissen.
Die goldene Regel: Immer erst fragen
Die sicherste Strategie lautet daher: Arbeitsplatz-Aufnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers und aller sichtbaren Personen veröffentlichen. Diese doppelte Absicherung schützt sowohl vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen als auch vor datenschutzrechtlichen Verstößen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema
Darf ich ein Foto von meinem leeren Arbeitsplatz posten?
Selbst bei einem scheinbar harmlosen Foto des eigenen Schreibtisches sollten Sie vorsichtig sein. Auch ohne Personen können Dokumente, Bildschirminhalte oder Firmenlogos sichtbar sein, die Geschäftsgeheimnisse preisgeben. Fragen Sie sicherheitshalber Ihren Arbeitgeber um Erlaubnis.
Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis Arbeitsplatz-Fotos veröffentliche?
Je nach Schwere des Verstoßes drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung. Zusätzlich können Schadensersatzforderungen entstehen, wenn dem Unternehmen durch die Veröffentlichung Nachteile entstehen.
Ja, die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte gelten unabhängig davon, ob Sie beruflich oder privat posten. Auch in geschlossenen Gruppen oder bei wenigen Followern können rechtliche Probleme entstehen, da sich Inhalte schnell unkontrolliert verbreiten können.