23. März 2023 – Radio Brocken

Finanzamt

Achtung: Änderung der Abgabefristen für Steuererklärungen

Die Abgabefristen für die Einkommenssteuererklärung für 2022, 2023 und 2024 haben sich geändert. Wann muss Ihre Steuererklärung spätestens beim Finanzamt sein?

steuererklärung finanzamt lohnsteuer einkommen erklärung geld © pixabay.jpg

Die Abgabefrist für die Steuererklärung für die Besteuerungszeiträume 2022, 2023 und 2024 wurde unterschiedlich verlängert. Erst ab 2025 gilt wieder für alle Steuerpflichtigen die "normale" Abgabefrist. Allerdings wird bei den Abgabefristen unterschieden, ob Sie Ihre Steuererklärung selber machen oder diese vom einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erledigen lassen.

Fristen für Einkommenssteuererklärungen

... wenn Sie diese selbst machen.

Für 2022

Fristende: 30. September 2023
Dieser Tag ist wiederum ein Samstag. Somit wäre es dann der 2. Oktober 2023.

Für 2023

Fristende: 31. August 2024
Da dieser Tag wiederum auf einen Samstag fällt, ist der letzte Abgabetag dann der 2. September 2024.

Für 2024

Fristende: 31. Juli 2025
Für dieses Jahr gelten dann wieder die regulären Abgabefristen, wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst ausfüllen.


Fristen für Steuererklärungen

... wenn Sie diese durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen.

Für 2021

Fristende: 31. August 2023

Für 2022

Fristende: 31. Juli 2024

Für 2023

Fristende: 2. Juni 2025

Für 2024

Fristende: 30. April 2026


Ab dem Veranlagerungszeitraum 2025 gelten bei beratenen Steuerpflichtigen wieder die "normalen" Steuerfristen. In diesen Fällen heißt das: Die Steuererklärung ist grundsätzlich spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abzugeben.

Für 2025

Fristende: 28. Februar 2027
Da dies ein Samstag ist, haben Sie bis zum 1. März 2027 Zeit.


Die Verlängerung der Abgabefristen gilt neben der Einkommsteuer auch für Gewerbe-, Körperschafts- und Umsatzsteuer.


Wichtig

Wenn Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie in jedem Fall eine Fristverlängerung! Ansonsten droht bei Versäumen der Frist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags durch das Finanzamt. Und der ist nicht ohne!

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