03. Juni 2022 – Radio Brocken

Bußgeldkatalog

Achtung Radfahrer – das kann teuer werden!

Auch für's Fahrradfahren, kann es saftige Strafen geben. Kennen Sie diese Regeln?

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Eine Fahrradampel leuchtet rot., Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbol

Wussten Sie, dass man auch als Radfahrer an alle geltenden Vorschriften in Deutschland gebunden ist? Passen Sie auf, denn wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur ein Bußgeld.

Das Fahrrad ist oft das praktischere und schnellere Verkehrsmittel, vor allem zur Hauptverkehrszeit. An den im Stau stehenden Autos vorbeiziehen oder einen kürzeren Weg durch den Park nehmen – alles alltägliche Szenen auf den Straßen.

Dabei werden die einfachsten Regeln vergessen oder sogar ignoriert, was die Verkehrssicherheit bedeutend gefährdet. So ist laut statistischem Bundesamt bei jedem 7. Verkehrsunfall ein Radfahrer beteiligt.

Konsequenzen für den PKW-Führerschein

Bei schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel dem Überqueren einer roten Ampel, erhält man als Radfahrer nicht nur ein fettes Bußgeld, auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sind möglich. Diese gelten dann auch für das Autofahren. Sammelt man als Radfahrer also fleißig Punkte, kann einem sogar für andere Fahrzeuge die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Beispiele aus dem Fahrrad-Bußgeldkatalog

  • Beleuchtung defekt: 20€ bis 35€
  • Radweg nicht benutzt: 20€ bis 35€
  • Linksseitigen Radweg oder Gehweg vorschriftswidrig benutzt: 55€ bis 100€
  • Missachtung der roten Ampel: 60€ bis 120€ plus 1 Punkt
  • Ampel war bereits über 1 Sekunde Rot: 100€ bis 180€ plus 1 Punkt
  • Überquerung eines Bahnübergangs trotz geschlossener (Halb-)Schranke: 350€ plus 2 Punkte
  • Handynutzung: 55€
  • Promillewert bei 0,3 Promille oder mehr: Strafanzeige
  • Promillewert bei 1,6 Promille oder mehr: Geldstrafe plus Anordnung einer MPU plus 3 Punkte

So machen Sie es richtig – Überblick der wichtigsten Verkehrsregeln

  • Verkehrszeichen beachten!
  • Die Nutzung gekennzeichneter Radwege ist Pflicht!
  • Der Fußweg darf nur benutzt werden, wenn die Schrittgeschwindigkeit eingehalten und Rücksicht auf Fußgänger genommen wird – ist dies nicht möglich, absteigen!
  • Rechtsfahrgebot einhalten!
  • hintereinander Fahrrad fahren! – außer: die Wegbreite lässt das nebeneinander fahren zu und der übrige Verkehr wird nicht behindert
  • Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand einhalten! – 75cm bis 100cm zum Fahrbahnrand und zu parkenden Autos
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