16. Oktober 2023 – Radio Brocken

EU-Verordnung

Ab heute verboten: Diese Produkte werden aus deutschen Supermärkten und Drogerien verbannt

Jetzt müssen Sie ganz stark sein: Die EU greift durch und setzt sogar ein sofortiges Verkaufsverbot für spezielle Artikel durch. Wir verraten Ihnen, worum es genau geht und welche Informationen Verbraucher jetzt benötigen.

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Ab heute Verkaufsverbot für Mikroplastik

Seit heute, dem 15. Oktober, ist ein Verkaufsverbot für Glitzer und diverse andere Produkte in Kraft getreten. Die Begründung hierfür liegt in ihrem hohen Mikroplastikanteil, der schädlich für die Umwelt ist. Das Hauptziel der EU-Verordnung besteht darin, die Emissionen von absichtlich eingesetztem Mikroplastik in einer breiten Palette von Produkten zu reduzieren. Die EU-Verordnung bezieht sich auf sämtliche synthetische Polymerpartikel, die kleiner als 5 Millimeter sind, organisch, unlöslich und schwer abbaubar.

Mikroplastik ist insbesondere in den nachfolgenden Produkten enthalten:

  • Loser Glitzer
  • Kosmetika
  • Waschmittel
  • Reinigungsmittel
  • Spielzeug
  • Düngemittel
  • Pflanzenschutzmittel
  • Arzneimittel
  • Weichmacher

Das Verbot betrifft vor allem lose Glitter-Produkte und kosmetische Artikel, die Mikroperlen enthalten, also kleine Kunststoffkügelchen, die beispielsweise in Peelings zur Hautexfoliation verwendet werden.

Ein großer Schritt zur Bekämpfung der von Menschen verursachten Umweltverschmutzung

Auch das Granulatmaterial, das auf künstlichen Sportplätzen verwendet wird, fällt unter dieses Verbot. Laut Angaben der Europäischen Kommission stellt dies sogar die größte Quelle für bewusst eingesetztes Mikroplastik in der Umwelt dar.

Das betrifft nun Make-up

Mikroplastik wird nach wie vor in dekorativer Kosmetik verwendet, also in Produkten für das Gesicht, die Augen, die Lippen und die Nägel. Doch für Lippenstifte, Lidschatten, Puder und Co. gibt es vorerst Entwarnung: Die in diesen Produkten verwendeten Kunststoffe liegen in fester Form vor. Daher gilt für diese Artikel eine Übergangsfrist von zwölf Jahren.

Kerstin Effers von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betonte: "Hamsterkäufe sind nicht notwendig und sinnvoll." Es existieren bereits Alternativen in Form von biologisch abbaubaren Kunststoffen. Diese Produkte sind in der Regel mit dem Hinweis "frei von Mikroplastik-Partikeln" gekennzeichnet.

Jetzt liegt es an den Herstellern, sich anzupassen, und den Verbrauchern, noch genauer darauf zu achten, welche Produkte sie verwenden.

Welche Produkte werden in der Zukunft von Mikroplastik-Verboten betroffen sein?

Ab heute sind also, Mikroplastikperlen, auch bekannt als "Microbeads", als Abrasivstoff in kosmetischen Mitteln oder Waschmitteln verboten. In diesem Fall wurde kein Spielraum für eine Übergangsfrist eingeräumt, da davon ausgegangen wird, dass die Industrie ihre Verwendung bereits freiwillig eingestellt hat. In anderen Fällen gibt es allerdings längere Übergangsfristen.

Das wird alles in Zukunft verboten:

  • Ab dem 17. Oktober 2027 wird das Verbot auf auszuspülende kosmetische Mittel wie Shampoo oder Duschgel ausgedehnt.
  • Ab dem 17. Oktober 2028 ist Mikroplastik in Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln verboten, einschließlich Wachsen, Poliermitteln und Lufterfrischern.
  • Ab dem 17. Oktober 2029 dürfen keine synthetischen Polymermikropartikel mehr zur Verkapselung von Duftstoffen verwendet werden.
  • Ab dem 17. Oktober 2029 gilt es für Kosmetikprodukte, die auf der Haut oder den Haaren verbleiben, wie Cremes oder Haargel.
  • Ab dem 17. Oktober 2031 betrifft das Verbot auch Einstreugranulat für synthetische Sportböden.
  • Ab dem 17. Oktober 2035 wird das Verbot auf Lippenstifte, Nagellacke und Make-up-Produkte ausgeweitet.


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