08. März 2023 – Radio Brocken
Zahlreiche Vorschriften auf den deutschen Straßen sollen für Sicherheit im Verkehr sorgen. Daher können einige Verstöße mit hohen Bußgeldern oder Führerscheinentzug geahndet werden - auch, wenn Sie nur zu Fuß gehen.
Wozu sind Vorschriften und Regeln da? Um regelmäßig dagegen zu verstoßen. Das gilt auch im Straßenverkehr.
Gewusst?
Zu den häufigsten registrierten Verkehrssünden von Autofahrern gehört im Übrigen die Geschwindigkeitsüberschreitung. Und der am strengsten geahndete Verstoß, laut Bußgeldkatalog, ist Alkohol am Steuer. Dieser wird mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro und einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren belangt.
Bußgelder auch für Fußgänger
Doch auch als Fußgänger können Ihnen hohe Bußgelder drohen, denn auch Sie zählen als Verkehrsteilnehmer und haben sich daher an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu halten. Doch hier fällt allerdings das Strafmaß bei Verstößen für gewöhnlich vergleichsweise gering aus.
So werden 5 Euro fällig, wenn Sie beispielsweise Absperrungen übersteigen oder eine Fahrbahn betreten, obwohl ein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist.
Etwas teurer - nämlich 10 Euro - wird es, wenn Sie eine rote Ampel mit Unfallfolge überqueren oder zu Fuß auf Kraftfahrstraßen und Autobahn gehen.
Aber so richtig tief in die Tasche greifen müssen Sie, wenn Sie als Fußgänger oder Fahrradfahrer den Bahnübergang trotz geschlossener Bahnschranke überquert haben. Da wäre eine Geldstrafe von bis zu 350 Euro fällig.
Gut zu wissen: Wer nicht zu Fuß, sondern beispielsweise mit dem Auto den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke kreuzt, dem drohen ein weitaus höheres Strafmaß mit einem Bußgeld von bis zu 700 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot.