16. März 2023 – Radio Brocken

Grundsteuer

1,3 Millionen Menschen wehren sich gegen Grundsteuer

Das gab es noch nie! Schon jetzt lehnen 1,3 Millionen Deutsche die Grundsteuerbescheide ab und das sollten Sie auch tun.

urn-newsml-dpa.com-20090101-230201-99-438444-v3-s2048.jpeg
Das Wort Grundsteuer erscheint auf einem Computerbildschirm auf der Seite des Online-Steuerportals Elster., Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

Im Moment läuft eine Monsterwelle an Einsprüchen gegen die ersten Grundsteuerbescheide. Bereits 1,3 Millionen Deutsche sind in Einspruch gegangen und laut Experten wird sich diese Zahl noch auf 1,5 Millionen erhöhen. Denn, wer jetzt keinen Einspruch einlegt, der wird später das Nachsehen haben. Aber warum?

Aktuell bekommen viele Deutsche bereits die erste von drei Grundsteuerbescheiden. Das ist der Grundsteuermessbetrag, welcher den Wert einer Immobilie widerspiegelt und als Grundlage für die späteren Angaben der Grundsteuer gelten soll. Dieser ist der einzige, gegen den man Einspruch einlegen kann, bevor die Grundsteuer ab 2025 für die kommenden sieben Jahre festgelegt wird.

Das Problem: Erst im nächsten Jahr, werden die Hebesätze bestimmt, die man zur Berechnung noch braucht. Das bedeutet, dass niemand seine aktuelle mit der zukünftigen Grundsteuer vergleichen kann.

Wie kann ich Einspruch einlegen?

Bis 2024 erhalten Sie also insgesamt drei Bescheide. Allerdings erfahren Sie erst im letzte Bescheid, was Sie zahlen müssen und dann noch in Widerspruch zu gehen, ist praktisch unmöglich, weil Sie das bereits vorher hätten tun müssen. Checken Sie daher zwingend, die Bescheide, die Sie jetzt bekommen!
Dabei sind diese Punkte besonders wichtig:

  • Abschnitt A: Hier finden Sie Ihre Grundstücksdaten und den Grundsteuerwert. Überprüfen Sie am besten, ob die Summe unter „Grundsteuerwert“ ungefähr Ihren Erwartungen entspricht. Erschrecken Sie hier nicht, denn dieser Wert wird rund ein Drittel über dem liegen, den Sie noch vor zehn Jahren für Ihre Wohnung gezahlt haben.
  • Abschnitt B: Hier wird Ihnen die Berechnung des Grundsteuerwerts erläutert. Dort sollten Sie unter „Wert der wirtschaftlichen Einheit“ den „Grundsteuerwert“ und die dazugehörige Summe überprüfen. Außerdem sollten Sie den Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, Baujahr und die Wohn- und Nutzfläche kontrollieren.
    Wie hoch der Bodenrichtwert bei Ihnen ist, können Sie für Ihren Standort im Internet prüfen.

Sollte hier alles stimmen, haben Sie alles richtig gemacht.
Ist der erste Bescheid fehlerhaft, prüfen Sie zuerst Ihre eigenen Angaben, die Sie in Ihrer Grundsteuererklärung gemacht haben. Finden Sie hier keine Ungereimtheiten, sollten Sie innerhalb eines Monats Einspruch gegen den ersten Bescheid erheben. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird es später schwer, noch etwas zu verändern.
Aber auch, wenn alle Angaben korrekt sind, raten einige Steuerexperten trotzdem dazu Einspruch einzulegen, denn es gäbe bundesweit verfassungsrechtliche Bedenken. Grund dafür sind vor allem die ungenauen Bodenrichtwerte.

Für den Einspruch reicht ein formloses Schreiben per Post mit Ihrem Namen, der Adresse, dem Aktenzeichen und Ihrer Steuernummer. Achten Sie auch darauf, dass Sie in Ihrem Schreiben auch erklären, wogegen Sie Einspruch erheben.

Weitere Service-Themen

undefined
Radio Brocken
Audiothek