Verkehr

100 Euro Strafe für Falschparken - Härtere Strafen für Verkehrssünder

Um mehr Schutz für Fußgänger und Fahrradfahrer zu schaffen, wurden neue Regeln verabschiedet.

Parken parking
Symbolbild

Der Bundesrat hat einer Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit einigen Änderungen zugestimmt. Das Verkehrsministerium wünscht sich, dass die neuen Regeln so schnell wie möglich in Kraft treten.

Höhere Strafen für Falschparker

Bis zu 100 Euro werden künftig für's Parken auf Geh- und Radwegen und in zweiter Reihe fällig, mindestens aber 15 Euro. Darunter fällt auch das Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer (Radwege, die mit einer weißen Strichellinie auf der Fahrbahn gekennzeichnet sind). Bisher durften Autos auf den Schutzstreifen bis zu 3 Minuten halten. Das ist nun nicht mehr erlaubt. Bei schweren Fällen kann es dafür auch Punkte in Flensburg geben.

Wer an unübersichtlichen Stellen parkt, darf anstatt 15 Euro künftig 35 Euro löhnen. Wer unberechtigt auf Behinderten-Parkplätzen steht, der zahlt künftig 55 Euro.

Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen gilt auf bis zu acht Metern ein Parkverbot, um die Sicht zu verbessern.

21 km/h zu schnell? Führerschein weg!

Raser sind künftig ihren Führerschein für einen Monat los, wenn sie mit mehr als 21 Kilometern pro Stunde als erlaubt im Ort erwischt werden.

Wer unnötig Lärm oder Abgase mit seinem Auto erzeugt, der darf auch tief in die Tasche greifen. Zwischen 20 und 100 Euro kostet das "Posen" mit dem Auto künftig.

Keine Rettungsgasse kostet bis zu 320 Euro

Zwischen 200 Euro und 320 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg drohen Autofahrern, die keine Rettungsgasse bilden oder Einsatzkräften Platz machen.

Abstandsregel beim Überholen von Radlern

Bisher stand in der StVO, dass Autofahrer "ausreichend Abstand" beim Überholen von Fahrradfahrern haben müssen. Künftig ist das keine Ermessenssache mehr, sondern konkret: mindestens 1,50 Meter im Ort und 2 Meter außerorts.

Lkw über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr zu rechnen ist.

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