25. September 2026 – dpa Nachrichten
Der Personalabbau in der Landesverwaltung bringt Einsparungen in Millionenhöhe. Ein Überblick zu Zahlen, Ausnahmeregelungen und den Folgen in Sachsen-Anhalt.
In der sachsen-anhaltischen Landesverwaltung ist der Personalbestand im Zuge eines Einstellungsstopps 2025/2026 deutlich gesunken. «Wir haben insgesamt einen Effekt von rund 180 Millionen für beide Jahre zusammen erwartet und ich gehe mal davon aus, dass wir da auch ankommen werden. Die genaue Abrechnung erfolgt dann in 2027», sagte Finanzminister Michael Richter (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.
Ende 2024 gab es im Land 41.897 sogenannte Vollzeitäquivalente, Ende August 2026 waren es 40.725. Diese Zahl gibt an, wie viele volle Arbeitsstellen einer bestimmten Arbeitsleistung entsprechen. Teilzeit- und Vollzeitkräfte werden dabei auf eine einheitliche Kennzahl umgerechnet. Dadurch lässt sich der tatsächliche Personaleinsatz vergleichbar darstellen - unabhängig davon, wie viele Stunden einzelne Beschäftigte arbeiten. Rechnerisch wurden also mehr als 1.100 Stellen eingespart.
«Man muss das Personal weiter reduzieren»
«Wir haben immer noch einen sehr großen Personalkörper», sagte Richter. «Man muss das Personal weiter reduzieren. Ansonsten kriegt man die Haushaltslücke nicht ansatzweise geschlossen. Das geht übrigens anderen Ländern nicht anders.» Eine Beeinträchtigung des Dienstbetriebs durch die Nachbesetzungssperre kann das Finanzministerium nicht erkennen.
Sachsen-Anhalt hat den Einstellungsstopp für die Jahre 2025 und 2026 verhängt, um die Personalkosten im Landeshaushalt zu bremsen. Die Ausgaben sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, 2025 lagen sie bei etwa 4,51 Milliarden Euro. In diesem Jahr liegt der Ansatz für die Personalausgaben bei rund 4,62 Milliarden Euro.
Ausnahmen im LKA und bei Amtsärzten
Die Nachbesetzungssperre gilt nicht für alle Bereiche, ausgenommen sind etwa Polizisten und Lehrer. Auch Referendare, Anwärter und Auszubildende können übernommen werden. Bei Spezialisten wurden ebenfalls Ausnahmen genehmigt. «Wenn Sie im LKA nicht jemanden haben, der in der Lage ist, DNA auszuwerten, dann ist klar, dass man da eine Ausnahme zulässt. Ebenso ist es bei Amtsärzten, die sowieso schwer genug zu finden sind», sagte Richter.
Bis zum Inkrafttreten eines Haushaltsgesetzes für das Jahr 2027 gilt die Nachbesetzungssperre weiter. Da sich die Aufstellung des Landesetats noch hinziehen wird, dürfte es über mehrere Monate weiterhin nur wenige Neueinstellungen geben.