13. April 2021 – dpa Nachrichten

Daten-Löschpanne

Ministerium: Beim LKA gelöschte Täterdaten wiederhergestellt

Die bei der Datenpanne Ende Februar gelöschten Täterdaten konnten wiederhergestellt werden.

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Ein Polizist mit Handschellen und einer Pistole am Gürtel steht vor einem Streifenwagen. , Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild

Magdeburg (dpa/sa) - Zehntausende im Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt ungeprüft gelöschte Datensätze zu Straftätern sind wiederhergestellt. «Die Datenwiederherstellung erfolgte in enger Abstimmung zwischen dem Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, dem Bundeskriminalamt, dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt», teilte das Ministerium auf Nachfrage mit.

Es handelte sich um knapp 42 000 Datensätze mit Fotos, Fingerabdrücken und Besonderheiten wie Tätowierungen und Narben von Straftätern. DNA- sowie Fahndungsdaten seien von der Löschung nicht betroffen gewesen - jedoch der erkennungsdienstliche Teil des Polizeilichen Informationssystems, der kürzlich vom Bundeskriminalamt an die Länder rückübertragen worden war.

Im konkreten Fall sollten alle Daten auf eine mögliche Löschung oder Verlängerung überprüft werden. Die Datenpanne war Ende Februar durch einen Bericht der Magdeburger «Volksstimme» öffentlich geworden.

Nun seien 23 619 Fälle - zu einem Straftäter können mehrere Datensätze gehören - einzeln händisch in den Polizeibehörden der Landespolizei geprüft worden, hieß es weiter aus dem Innenministerium in Magdeburg. Das Ergebnis: 923 Fälle wurden gelöscht, weil bestimmte Fristen abgelaufen sind. In 22 696 Fällen bleibe der Datenbestand erhalten. Die Polizei könne diese Daten zu den erkennungsdienstlichen Maßnahmen seit dem 26. März wieder nutzen.

Zu den Folgen der Datenpanne erklärte das Ministerium, dass eine fünfköpfige Gruppe nun die Kriminalaktenhaltung in den Polizeibehörden überprüfe. Sie schaue sich an, wie die Kriminalakten in der Landespolizei geführt werden und wie die Aussonderung erfolge. Der Abschlussbericht der Geschäftsprüfungsgruppe solle abgewartet werden.

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