03. Mai 2021 – dpa Nachrichten
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat eine Klage von Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) gegen eine Disziplinarverfügung des Landesverwaltungsamtes abgewiesen.
Halle (dpa/sa) - Das teilte die Behörde am Montag mit. Das Landesverwaltungsamt hatte 2019 Wiegand im Rahmen einer Disziplinarverfügung drei festgestellte Verstöße zu Lasten gelegt und disziplinarische Konsequenzen gezogen.
Bei den Vorwürfen ging es unter anderem um den Bau des Gimritzer Damms, einer Schutzanlage gegen Hochwasser der Saale, die der Politiker ohne Beteiligung des Stadtrates in Auftrag gegeben haben soll. Bei dem Verkauf von Grundstücken soll Wiegand außerdem den Stadtrat nicht informiert haben.
Dem Oberbürgermeister werden nun für sechs Monate 20 Prozent seines Gehaltes gekürzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, hieß es vom Landesverwaltungsamt. Wiegand kann am Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragen.