25. April 2023 – Radio Brocken
Privathaushalte aus Sachsen-Anhalt, die zum Heizen Öl, Kohle oder Holzpellets nutzen, können ab dem 4. Mai Härtefallhilfen des Bundes beantragen.
Privathaushalte aus Sachsen-Anhalt, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Kohle oder Holzpellets nutzen und 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, können ab 4. Mai die entsprechende Härtefallhilfe des Bundes beantragen. Die Antragsplattform ist dann über den Kurzlink https://lsaurl.de/Härtefallhilfe zu erreichen.
Bereits jetzt steht unter brennstoffhilfe-rechner ein Online-Rechner zur Verfügung, über den sich vorab unverbindlich prüfen lässt, ob ein Hilfeanspruch besteht. Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Für Sachsen-Anhalt stehen 48 Millionen Euro zur Verfügung; die Antragstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.
Antragsberechtigt sind Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks heizen. Voraussetzung für die Härtefallhilfe ist, dass der gezahlte Preis für diese Energieträger beim Kauf zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 (Lieferdatum) mehr als doppelt so hoch war wie der Durchschnittspreis 2021. In diesem Fall erhält man 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt, sofern er mindestens 100 Euro beträgt; maximal werden 2.000 Euro ausgezahlt. Die Durchschnittspreise für 2021 („Referenzpreise“) wurden gemeinsam von Bund und Ländern für ganz Deutschland ermittelt. Sie betragen (inklusive Umsatzsteuer und ggf. CO2-Abgabe) für:
- Flüssiggas: 0,57 Euro je Liter
- Holzpellets: 0,24 Euro je Kilogramm
- Holzhackschnitzel: 0,11 Euro je Kilogramm
- Holzbriketts: 0,28 Euro je Kilogramm
- Scheitholz: 85 Euro je Raummeter
- Kohle/Koks: 0,36 Euro je Kilogram
- Heizöl: 0,71 Euro je Liter
Betreiber von Feuerstätten (Heizungen) können als „Direktantragstellende“ die Hilfen direkt beantragen. Für Mieter, deren Wohnung mit den genannten Energieträgern beheizt wird, ist der Vermieter als „Zentralantragstellender“ antragsberechtigt und muss die erhaltene Härtefallhilfe an seine Mieter weitergeben.
Im Antragsverfahren sind im Regelfall nur wenige Nachweise vorzulegen, wie Rechnungen, Zahlungsnachweise (etwa durch Kontoauszug), der Feuerstättenbescheid und ein Identitätsnachweis (etwa durch Personalausweis). Für das Verfahren zu Antragstellung und Auszahlung beteiligt sich Sachsen-Anhalt an einer gemeinsamen IT-Lösung von 13 Bundesländern unter Federführung der Freien und Hansestadt Hamburg. Weitere Informationen finden sich unterwww.sachsen-anhalt.de/energie/haertefallhilfen.
Lesen Sie auch hier: Zuschuss für Heizöl und Pellet: Viele gehen leer aus