21. November 2021 – dpa Nachrichten
Wer ab Mitte nächster Woche mit Bus oder Bahn fahren möchte, braucht mehr als nur ein Ticket und eine Maske. Zum Schutz vor Corona wird auch im Nahverkehr die 3G-Regeln gelten.
„Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis“ – so steht es an Türen von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Ein Fahrschein allein reicht aber nicht mehr.
Lange schon kommt man nicht mehr ohne Masken mit, und nun darf auch eine dritte Sache nicht fehlen: der 3G-Nachweis. Mitfahren darf zum Schutz vor dem Coronavirus nur, wer per Impfpass, Bescheinigung oder per App belegen kann, dass sie oder er geimpft, genesen oder getestet ist.
Start wohl ab Mittwoch
Noch steht nicht ganz fest, ab wann 3G in Bussen und Bahnen gilt. Die Bundesregierung geht von Mittwoch aus. Es hängt aber auch davon ab, wann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das geänderte Infektionsschutzgesetz unterzeichnet. Mit einem Inkrafttreten sei nicht vor Mitte der Woche zur rechnen, hieß es aus dem Präsidialamt.
Ausnahmen für Kinder
Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, und Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.
Tests
Die täglichen Wege zur Arbeit, Uni oder zum Einkaufen können für Ungeimpfte eine komplizierte Angelegenheit werden – vor allem wenn man Bus oder Bahn braucht, um zu einer Teststation zu kommen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
Kontrollen im Nahverkehr
Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Verantwortlich für die Kontrollen sind nach dem Gesetz die Unternehmen – trotz aller Warnungen, ihre Mitarbeiter seien keine 3G-Polizei. „Die Verkehrsunternehmen gehen daher bereits jetzt auf Polizei und Ordnungsämter vor Ort zu, damit gemeinsam effektive Stichproben durchgeführt werden können“, hieß es beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen. „Gleichzeitig erhöht dies die nötige Sicherheit für unsere Kontrolleure bei der Umsetzung dieser schwierigen hoheitlichen Aufgabe.“
Deutsche Bahn
Der Konzern will Anfang der Woche bekanntgeben, wie er mit den neuen Vorgaben umgeht. Die Bahn hatte sich frühzeitig offen für 3G gezeigt. Zwar lassen sich Fahrgäste in einem ICE einfacher im Blick behalten als in einer U-Bahn. Flächendeckende Kontrollen sind aber auch bei der Bahn nicht zu erwarten.
Taxis
Dort gibt es keine Zugangsbeschränkung für Fahrgäste. 3G greift hier nicht. Die Branche ist erleichtert, dass die Fahrer nicht Corona-Tests und Impfzertifikate überprüfen müssen. „Für die Fahrer gilt aber wie an allen anderen Arbeitsplätzen 3G“, sagte Thomas Oppermann, der Präsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen. Wer ins Taxi steigt, muss allerdings eine Maske tragen.