02. Oktober 2025 – dpa Nachrichten
Bei Kontrollen in Hotels, Gaststätten und auf Baustellen prüfte der Zoll 17 Betriebe und stellt Verstöße fest.
Bei europaweiten Kontrolltagen gegen Menschenhandel und Zwangsarbeit hat das Hauptzollamt Magdeburg mehrere Verfahren auf den Weg gebracht. Zwischen dem 22. und 28. September überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vor allem Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in der Landwirtschaft, aber auch im Baugewerbe und in Nagelstudios, wie die Behörde mitteilte.
69 Zöllnerinnen und Zöllner befragten dabei 89 Beschäftigte zu ihren Arbeitsbedingungen. Kontrolliert wurden 17 Objekte in Magdeburg, Halle (Saale), Lutherstadt Wittenberg, Wernigerode sowie in den Landkreisen Stendal und Altmarkkreis Salzwedel. Im Ergebnis seien insgesamt seien zehn Strafverfahren und ebenso viele Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet worden.
Verstöße gegen Aufenthaltsrecht
Nach Angaben des Zolls stehen die Verfahren vor allem im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht. Nun folgen weitere Ermittlungen, bei denen die Angaben der Beschäftigten mit Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen werden. Dabei arbeitet der Zoll nach eigenen Angaben eng mit anderen Behörden und der Rentenversicherung zusammen.