07. November 2026 – dpa Nachrichten

Mobilität

Zehntausende Fahrzeuge im Land gehen in den Winterschlaf

Für viele Motorräder, Autos und Wohnmobile ist seit November erst einmal Schluss. Saisonkennzeichen sparen Geld und Aufwand – bringen aber auch Einschränkungen mit sich.

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Für rund 49.100 Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen in Sachsen-Anhalt endete der eingetragene Betriebszeitraum Ende Oktober. (Symbolbild)

Für Zehntausende Motorräder, Autos und Wohnmobile in Sachsen-Anhalt hat mit dem November der Winterschlaf begonnen. Bei rund 49.100 Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen endete der eingetragene Betriebszeitraum Ende Oktober. Das geht aus einer Sonderauswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Deutsche Presse-Agentur hervor.

Insgesamt waren zum Jahresbeginn rund 59.000 Autos und Krafträder mit Saisonkennzeichen in Sachsen-Anhalt registriert. Zu den Krafträdern zählen neben Motorrädern beispielsweise auch Motorroller. Mehr als acht von zehn der erfassten Fahrzeuge hatten den Oktober als letzten Betriebsmonat. Auch rund 3.200 Wohnmobile waren mit einem solchen Kennzeichen zugelassen. Sie sind in der Statistik bereits bei den Autos enthalten. Für weitere rund 5.500 Fahrzeuge ist der November als letzter Saisonmonat eingetragen.

Warum sich Saisonkennzeichen lohnen

Saisonkennzeichen sind vor allem für Fahrzeuge gedacht, die nur einen Teil des Jahres genutzt werden - etwa Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile. Der Vorteil: Halter müssen ihr Fahrzeug nicht jedes Jahr aufs Neue an- und abmelden. Zudem fallen Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge grundsätzlich nur für den eingetragenen Zeitraum an. Wer sein Motorrad beispielsweise nur von April bis Oktober nutzt, kann so Geld sparen.

Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate umfassen. Welche Monate gelten, ist am rechten Rand des Kennzeichens angegeben. Die obere Zahl steht für den Beginn, die untere für das Ende der Saison.

Was Halter im Winter beachten müssen

Ist die Saison vorbei, darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden. Wer ein Saisonkennzeichen von April bis Oktober hat, muss sein Motorrad oder Auto seit dem 1. November abseits öffentlicher Verkehrsflächen unterbringen, etwa in einer Garage oder auf einem geeigneten privaten Stellplatz. Auch das Parken am öffentlichen Straßenrand ist verboten.

Wer außerhalb des eingetragenen Zeitraums trotzdem fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 50 Euro. Für das Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum werden 40 Euro fällig. Auch beim Versicherungsschutz gibt es Einschränkungen: Außerhalb der Saison besteht in der Regel nur eine sogenannte Ruheversicherung, die Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr nicht abdeckt.

Wer sein Fahrzeug länger nutzen möchte, etwa weil das Wetter im Herbst noch zum Motorradfahren einlädt, kann den Betriebszeitraum bei der Zulassungsstelle ändern lassen. Dafür muss ein neues Saisonkennzeichen beantragt werden.

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