07. Januar 2022 – Radio Brocken

Corona

Was bedeuten die 3G-, 3G-Plus-, 2G- und 2G-Plus-Regeln?

In vielen öffentlichen Bereichen gilt die 3G-, 3G-Plus-, 2G- oder 2G-Plus-Regel.

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Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/d
  • 3G-Regel: 3G steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen bestimmte Orte oder Veranstaltungen besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Wenn die 3G-Regel gilt, sind als Tests Antigen-Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt) möglich.

  • 3G-Plus-Regel: 3G-Plus bedeutet, dass der Zutritt nur für vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen mit einem negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) gestattet ist. Ein negativer Antigen-Schnelltest reicht nicht aus.

  • 2G-Regel: Die 2G stehen für vollständig geimpft oder genesen. Wenn die 2G-Regel gilt, dürfen nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, den Ort oder die Veranstaltung besuchen. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus.

  • 2G-Plus-Regel: An Veranstaltungen, bei denen die 2G-Plus-Regel gilt, können nur vollständig geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, die zusätzlich das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder eines PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt) vorlegen können. Für Personen mit Auffrischimpfung (Booster-Impfung) entfällt die zusätzliche Testpflicht bei 2G-Plus (nicht in Sachsen-Anhalt - hier gilt bis 18. Januar 2022 die "3. Änderungsverordnung zur 15. Eindämmungsverordnung über Maßnahmen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt"). Ausnahmen gelten beim Zutritt zu Pflegeheimen und Krankenhäusern. Hier sollen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner auch Personen mit Booster-Impfung ein negatives Testergebnis vorlegen.

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