23. Januar 2020 – Radio Brocken
Landesschulamt erinnert an "politische Neutralität", Lehrer und Schulleiter dürfen Volksbegehren nicht dienstlich unterstützen
Das Landesschulamt verpasst Sachsen-Anhalts Lehrern einen Maulkorb: Darin wird an eine „Pflicht zur Wahrung der politischen Neutralität" erinnert. Es geht um das Volksbegehren einer Initiative gegen den Lehrermangel. Das Land sagt nun: Lehrer und Schulleiter dürfen das Volksbegehren „in dienstlicher Eigenschaft" nicht unterstützen. Das Bündnis schimpft schon über eine unlautere Behinderung. Ein Volksbegehren ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Bürgerrecht.
„Neutralität heißt aber nicht Untätigkeit“, sagt Eva Gerth, Sprecherin des Bündnisses und Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt. „Eine rein sachliche Information für Lehrkräfte und Eltern über die Anliegen des Volksbegehrens bedeuten noch keine Parteinahme. Offensichtlich wollen Schulamt und Bildungsministerium Unsicherheiten in diesem Zusammenhang jedoch bewusst schüren und nicht abbauen.“ Aufgrund der enormen Personalnot stehe der gesetzlich verankerte Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen akut in Gefahr. Statt dafür mit aller Kraft Lösungen zu suchen, betreibe das Land juristische Haarspalterei und versuche die Schulleitungen einzuschüchtern und zu knebeln, sagt das Bündnis.