15. September 2026 – dpa Nachrichten

Belastete Abfälle

Sanierung der Deponie Brüchau bleibt gestoppt

Ausgraben oder dauerhaft einschließen? Im Streit um die Giftschlammgrube Brüchau bleibt die umstrittene Sanierung vorerst auf Eis. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus.

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In der Giftschlammgrube Brüchau lagern seit Jahrzehnten belastete Abfälle. (Archivbild)

Im Streit um die Sanierung der Giftschlammgrube Brüchau in der Altmark hat sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erneut durchgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg bestätigte den Stopp der Einkapselung quecksilberhaltiger Abfälle, wie es in einer Mitteilung heißt. Der Beschluss ist demnach unanfechtbar.

In der Grube lagern seit Jahrzehnten belastete Abfälle. Umstritten ist, ob der Giftmüll ausgegraben und entsorgt werden soll oder dauerhaft in der Grube bleiben darf. Während Anwohner und Umweltverbände die Entfernung der Abfälle fordern, erlaubte das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) im August 2025, sie an Ort und Stelle zu belassen und einzukapseln.

Das Magdeburger Verwaltungsgericht entschied im Juni im Eilverfahren, dass vor der Genehmigung zunächst hätte geprüft werden müssen, welche Auswirkungen die geplante Einkapselung auf die Umwelt haben kann. Das Gericht gab damit dem Eilantrag des BUND statt.

Gegen diese Entscheidung wehrte sich das LAGB zusammen mit dem Betreiber, blieb aber erfolglos. Das OVG wies die Beschwerde zurück. Damit liegt die Sanierung weiter auf Eis.

Die Frage, was mit den quecksilberhaltigen Abfällen in Brüchau geschehen soll, beschäftigt Politik, Behörden und Anwohner seit Jahren. Ursprünglich war vorgesehen, die Abfälle aus der Grube zu entfernen und extern zu entsorgen. Für diese sogenannte Auskofferung hatte sich auch der Landtag 2020 einstimmig ausgesprochen. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) erlaubte jedoch 2025, die Abfälle in der Grube zu belassen und dauerhaft zu sichern. Dagegen war der BUND vor Gericht gezogen.

Ob die Genehmigung für die Einkapselung rechtmäßig ist, muss noch in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Wann dieses ansteht, ist offen.

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