23. Juni 2025 – dpa Nachrichten

Urteil

Lebensgefährte überfahren - Frau wegen Totschlags verurteilt

Es war ein Streit, der eskalierte. Als sich der Mann auf die Motorhaube setzt, gibt die betrunkene Frau Gas. Die Richter sehen die 47-Jährige als voll schuldfähig an - trotz Alkohols.

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Die Frau wurde zu acht Jahren Haft vom Landgericht Dessau-Roßlau verurteilt. (Symbolfoto), Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/

Weil sie ihren Lebensgefährten mit dem Auto überfuhr und tödlich verletzte, ist eine 47 Jahre alte Frau wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Nach Auffassung der Richter am Landgericht Dessau-Roßlau hat die Frau im Oktober vergangenen Jahres ihren Lebensgefährten in Roßlau nach einem Streit mit dem Auto überfahren.

Der Verlobte wollte laut Gericht die alkoholisierte Frau am Wegfahren hindern, indem er sich auf die Motorhaube des Autos setzte. Die Frau fuhr aber los und schleifte den Mann, der unter das Fahrzeug geraten war, knapp 50 Meter mit. Anschließend stoppte die Frau, setzte zurück und schleifte das auf dem Bauch liegende und eingeklemmte Opfer erneut einige Meter mit. Der Mann erlag seinen schweren Verletzungen.

Die Frau hatte zum Tatzeitpunkt rund 1,9 Promille Alkohol im Blut. Sie war nach Angaben des Gerichts aber steuerungs- und voll schuldfähig. Die 47-Jährige hatte im Prozess von einem Unfall gesprochen. Laut Gericht habe die Frau den Tod des Mannes verursacht und billigend in Kauf genommen. Die Frau wurde zudem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Trunkenheit im Verkehr für schuldig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert. Der Verteidiger hatte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung plädiert und beantragt, deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen.

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