Magdeburg

Kritik am neuen Berliner Antidiskriminierungsgesetz

Stahlknecht: Antidiskriminierungsgesetz ist "blödsinnig"

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hat das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz scharf kritisiert. Er halte dieses "blödsinnige Gesetz" für ein "völlig falsches Signal an die, die jeden Tag den Rücken für uns hinhalten", sagte Stahlknecht der Deutschen Presse-Agentur. Das Gesetz unterstelle der Polizei, dass sie diskriminiere - das tue sie aber nicht.

Das Antidiskriminierungsgesetz (LADG) soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung etwa wegen ihrer Hautfarbe oder Herkunft durch Behörden schützen. Es soll Klagen zum Beispiel gegen Polizisten erleichtern. Ein Kritikpunkt ist, durch das Gesetz werde die Beweislast umgekehrt, so dass etwa Polizisten nachweisen müssten, dass Diskriminierungsvorwürfe gegen sie falsch seien.

Mehrere Länder hatten daraufhin angekündigt, künftig keine Polizisten mehr zu Einsätzen nach Berlin zu schicken. Stahlknecht hatte zugesichert, bei Bedarf auch weiterhin Einsatzkräfte nach Berlin zu entsenden, weil der Gesetzentwurf ohnehin nur Berliner Beamte betreffe. Das betonte auch Geisel am Rande der Innenministerkonferenz in Erfurt noch einmal. Dennoch kündigte er auf Druck der Amtskollegen an, schriftlich zu erklären, dass Beamte anderer Länder vom LADG nicht betroffen seien.

Aktuelle Nachrichten aus Sachsen-Anhalt

undefined
Radio Brocken
Audiothek