Bundesrat stimmt der Gutschein-Lösung zu.
Für Theater- und Konzertkarten, oder Dauerkarten für Sportveranstaltungen, die vor dem 8. März gekauft wurden, wird das Geld nicht zurückerstattet.
Der Bundesrat hat zugestimmt, dass die Veranstalter stattdessen Gutscheine anbieten können. Wer auf das Geld aber dringend angewiesen ist, kann es zurückfordern.