01. November 2026 – dpa Nachrichten
Der Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle ist seit zwei Jahren genehmigt, aber es gingen Klagen dagegen ein. Jetzt ist das Oberverwaltungsgericht am Zug.
Der geplante Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle steht ab Dienstag (3. November) beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen auf dem Prüfstand. Der 7. Senat verhandelt über mehrere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen. Wer klagt und welche Fragen in dem Verfahren behandelt werden:
Warum soll der Flughafen ausgebaut werden?
Der Airport Leipzig/Halle ist nach Frankfurt der zweitgrößte Frachtflughafen Deutschlands. Seit 2008 betreibt DHL hier ein internationales Drehkreuz für Expressluftfracht. Um die Kapazität zu erhöhen und Platz für neuere, größere Flugzeuge zu schaffen, soll das DHL-Vorfeld um 39 Hektar erweitert werden. Außerdem sollen neue Rollwege für Flugzeuge sowie unter anderem Enteisungsflächen und Betriebsgebäude gebaut werden. Früheren Angaben zufolge sollen 300 Millionen Euro in den Ausbau der Infrastruktur gesteckt werden.
Worum geht es vor dem Oberverwaltungsgericht?
Die Klagen richten sich gegen die Genehmigung der Ausbaupläne durch die Landesdirektion Sachsen. Diese hat im September 2024 den sogenannten Planfeststellungsbeschluss erlassen. Er umfasst mehr als 1.100 Seiten. Die Beklagte ist in dem Verfahren die Landesdirektion Sachsen; die Flughafen Leipzig/Halle GmbH ist als Beigeladene dabei.
Wer sind die Kläger?
Insgesamt haben sich zehn Kläger an das Oberverwaltungsgericht gewandt. Zwei davon sind die BUND-Landesverbände Sachsen und Sachsen-Anhalt. Bei den übrigen handelt es sich um vier Gewerbetreibende, drei Privatpersonen sowie die Stadt Schkeuditz, auf deren Gebiet sich wesentliche Teile des Flughafens befinden.
Worum geht es in den Klagen?
Das Ziel der Ausbaugegner ist es generell, die Erweiterung des Flughafens zu stoppen. Sie fürchten eine Zunahme von Nachtflügen, Lärm und klimaschädlichen Auswirkungen. Vor Gericht wird eine Vielzahl von Detailfragen zu Fluglärm, Feinstaubbelastung sowie Klima- und Naturschutz geklärt werden müssen. Aus Sicht der Kläger werden Vorgaben nicht eingehalten, wie das OVG mitteilte. Zudem rügten sie, dass Auswirkungen des Ausbaus auf das Klima nicht ausreichend geprüft worden seien.
Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Das OVG hat fünf Tage für die mündliche Verhandlung terminiert, vom 3. bis 5. November sowie als Reserve den 16. und 17. November. Wann genau der Senat ein Urteil vorlegen wird, ist offen.
Warum ist bisher noch nicht gebaut worden?
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen war «sofort vollziehbar» - der Ausbau hätte also längst begonnen werden können. Der Flughafen habe allerdings von vornherein erklärt, dass man den Ausgang der Klagen abwarten wolle, sagte Sprecher Uwe Schuhart.
Wie hat sich das Frachtgeschäft zuletzt entwickelt?
Nach Jahren eines kräftigen Wachstums und einem Hoch während der Corona-Pandemie stagnierte das Luftfrachtaufkommen am Airport Leipzig/Halle zuletzt. Für 2023, 2024 und 2025 gab der Flughafen den Frachtumschlag mit jeweils rund 1,4 Millionen Tonnen an. Zum Vergleich: 2021 waren es fast 1,6 Millionen Tonnen.