08. April 2021 – dpa Nachrichten

Dessau-Roßlau

Gericht verhandelt über Briefwahl-Regelungen

Sachsen-Anhalts Landesverfassungsgericht verhandelt heute über eine Gesetzesänderung, die unter bestimmten Bedingungen den Weg für eine reine Briefwahl freimacht.

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Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. , Foto: Volker Hartmann/dpa/Illustration

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - 22 Landtagsabgeordnete, darunter 21 von der AfD-Fraktion, sehen die Wahlfreiheit, das Wahlgeheimnis und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt und halten die Regelungen für verfassungswidrig, wie das Gericht vorab mitteilte. Die Abgeordneten greifen die Gesetzesänderungen mit einem Normenkontrollverfahren an.

Das Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften war nach einem Beschluss des Landtags am 2. November 2020 in Kraft getreten. Danach soll in Fällen höherer Gewalt unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl als Briefwahl durchgeführt werden können. Am 6. Juni wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Bislang hat die Landeswahlleiterin keinen Anlass gesehen, sie aufgrund der Corona-Pandemie als reine Briefwahl zu veranstalten.

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