16. August 2026 – dpa Nachrichten
Zur Aufklärung schwerer Verbrechen wollen die Polizeien von fünf Bundesländern gemeinsam abhören. Nach langen Verzögerungen ist nun das Personal dafür fast komplett.
Das länderübergreifende Abhörzentrum der Polizei hat inzwischen fast seine volle Personalstärke erreicht. Wie das sächsische Innenministerium auf Anfrage mitteilte, gehören dem «Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ)» – so der offizielle Name – derzeit 35 Personen an. Bis das Zentrum in den «Wirkbetrieb» geht, sollen es voraussichtlich 40 Beschäftigte werden.
Das Abhörzentrum solle ab dem Jahr 2027 in Betrieb gehen, teilte das Ministerium mit. Damit die Polizeien der fünf beteiligten Länder über das Zentrum abhören können, müssen sie an die Software und Infrastruktur angeschlossen werden. Das solle einzeln und nacheinander erfolgen.
Eigentlich sollte das GKDZ mit Sitz in Leipzig schon 2024 betriebsbereit sein. An der Einrichtung beteiligen sich Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Doch es gab Schwierigkeiten bei der Programmierung des TKÜ-Systems sowie personelle Probleme bei der beauftragten Firma. TKÜ steht für Telekommunikationsüberwachung.
Das Abhörzentrum war 2017 per Staatsvertrag auf den Weg gebracht worden. Die Polizei darf eine Telekommunikationsüberwachung nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen einsetzen – etwa bei Mord oder Terrorverdacht. Dazu können Festnetzanschlüsse oder Handys, aber auch die Kommunikation über Messenger wie Whatsapp angezapft werden. Das Zentrum soll als Dienstleister für die Polizeien der Länder fungieren.