Magdeburg
Corona-Krise: Hoffnung auf kleinere Veranstaltungen?
Alle Großveranstaltungen sind bis Ende August abgesagt - doch, was genau heißt Großveranstaltung?

Die Staatskanzlei weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die Regelung des Bundes vom 09.03.2020 fortbesteht, nach der Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern generell und kleinere nach Maßgabe der Empfehlungen des RKI bis 31.08.2020 verboten bleiben. Grundlage ist der Beschluss der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 15.04.2020.
Für Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern erarbeitet derzeit die Landesregierung für die Zeit nach Außerkrafttreten der 4. Eindämmungsverordnung ab 04.05.2020, unter Berücksichtigung der fortschreitenden Infektionslage im Land, Konzepte für Veranstaltungen, um ggf. eine erste schrittweise Öffnung des Verbots zu ermöglichen und kontinuierlich fortzuschreiben, wenn und soweit die Verhältnisse dies erlauben.