04. September 2025 – dpa Nachrichten
An Sachsen-Anhalts Schulen müssen Lehrerkräfte seit zwei Jahren eine Stunde pro Woche mehr arbeiten. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet nun über die Rechtmäßigkeit.
Der Streit um eine wöchentliche Zusatzstunde für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt geht am Donnerstag (11.00 Uhr) vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in eine neue Runde. Eine verbeamtete Lehrerin und ein angestellter Lehrer wenden sich gegen eine entsprechende Verpflichtung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt. Mit einer Entscheidung wird noch am Donnerstag gerechnet.
Im Kampf gegen den Unterrichtsausfall lässt Sachsen-Anhalt die Lehrkräfte seit gut zwei Jahren eine Stunde pro Woche länger unterrichten. Die sogenannte Vorgriffstunden-Regelung hatte im März 2024 vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt standgehalten. Aus Sicht des Gerichts war die entsprechende Verordnung des Bildungsministeriums nicht zu beanstanden. Es handele sich nicht um eine Erhöhung der Regelarbeitszeit für die Lehrer, es sei vielmehr eine Arbeitszeitverschiebung, die Unterrichtsstunden würden vorgezogen, hieß es in der Begründung. Nun muss sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall befassen.
Lehrerinnen und Lehrer können sich die zusätzlichen Stunden vergüten lassen oder sie auf einem Arbeitszeitkonto ansparen, um sie ab dem Schuljahr 2033/34 abzubauen. Für Grundschullehrkräfte bedeutet die Neuregelung 28 statt bislang 27 Unterrichtsstunden, für Sekundarschul- und Gymnasiallehrkräfte 26 statt 25 Unterrichtsstunden pro Woche. Von der Regelung sind Lehrkräfte ab 62 Jahren und befristet angestellte Lehrkräfte ausgenommen.