Corona

Kann mein Chef die Corona-Impfung verlangen?

Kann ein Betrieb Mitarbeiter zur Corona-Impfung verpflichten? Es gibt keine gesetzliche Impfpflicht, aber ein Arbeitgeber darf sehr wohl Konsequenzen ziehen, wenn ein Mitarbeiter durch Impfverweigerung seiner Arbeit nicht nachgehen könne.

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Eine Frau wird gegen das Corona-Virus geimpft. , Foto: Sina Schuldt/dpa/Symbolbild

Gerade sind die ersten Impfungen gegen Covid-19 in Deutschland angelaufen. Noch läuft die Sache nicht ganz rund. Doch ungeachtet dessen, dass es einigen gar nicht schnell genug gehen kann, sich gegen einen schlimmen Verlauf einer Coronavirus-Infektion zu schützen, sind andere in Sorge vor möglichen Nebenwirkungen oder lehnen eine Impfung aus anderen Gründen ab. Womit die Impfung trotz schleppendem Start in der Gesellschaft angekommen ist. Und damit auch am Arbeitsplatz und bei der Frage, ob der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern eine Impfung verlangen kann.

Kann das Unterlassen einer Impfung arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?


Kann der Arbeitgeber eine Corona-Impfung verlangen?

Die Impfung ist freiwillig!
Wo keine allgemeine gesetzliche Impfpflicht besteht, kann sie einem Beschäftigten im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses auch nicht auferlegt werden. Stand wegen der Weigerung schon eine Abmahnung des Mitarbeiters im Raum oder wurde diese ausgesprochen (weil ein Verhalten sanktioniert werden soll), so ist diese unberechtigt. ABER: In bestimmten Branchen kann eine Impfung allerdings für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten erforderlich sein.


Gibt es eine generelle Impfpflicht?

Nach aktuellen Äußerungen der Bundesregierung und des Bundesgesundheitsministers wird bei den Covid-19-Schutzimpfungen derzeit auf Freiwilligkeit gesetzt, mit dem Ziel, eine sogenannte Herdenimmunität zu erreichen. Herdenimmunität besteht, wenn zwei Drittel der Bevölkerung Antikörper gegen Sars-CoV-2 aufweisen. Paragraf 20 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes regelt zumindest die Möglichkeit einer Impfpflicht. Dass eine solche wirksam sein kann, haben Beispiele in der Vergangenheit gezeigt.


Denkbare Ausnahmefälle

Lediglich in besonderen Ausnahmefällen kann eine Impfung des Arbeitnehmers zwingend sein. Hauptaugenmerkt liegt hier auf dem medizinischen Personal in Krankenhäusern sowie den Beschäftigten im Pflegesektor, denn hier wird mit Infektions-Risikogruppen gearbeitet. Bezogen auf diese besonderen Tätigkeitsfelder, wäre eine Anordnung durch den Arbeitgeber denkbar, sofern ein solcher Eingriff, den eine Impfung darstellt, im Einzelfall angemessen und zumutbar ist.

So darf hier ein Arbeitgeber sehr wohl Konsequenzen ziehen, wenn ein Mitarbeiter von einer bestehenden Möglichkeit einer Impfung keinen Gebrauch macht. Wer sich bewusst nicht impfen lasse und dadurch etwa nicht mehr am Patienten einsetzbar sei, könne zum Beispiel zeitweise den Anspruch auf Bezahlung verlieren.


Fazit

Es liegt im freien Ermessen eines Arbeitnehmers, sich impfen zu lassen. Arbeitgeber können von ihren Arbeitnehmern grundsätzlich nicht verlangen, dass diese sich impfen lassen. Weder kann eine solche Impfpflicht aus (arbeits-)vertraglichen Regelungen noch aus der Treuepflicht im Arbeitsverhältnis hergeleitet werden. Dies mag lediglich für einzelne Bereiche der Gesundheits- und Pflegebranche anders zu bewerten sein. Es steht dem Arbeitgeber jedoch frei, eine (kostenfreie) Corona-Impfung im Betrieb anzubieten oder diese beispielsweise durch eine Impfprämie zu fördern.

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