22. September 2021 – dpa Nachrichten
Die neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums legt fest, dass es ab dem 11. Oktober keine kostenlosen Tests mehr geben soll. Aber es gibt auch Ausnahmen.
Fest steht nun: Die Corona-Schnelltests müssen ab 11. Oktober meist selbst bezahlt werden. Das hatten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten vereinbart. Die vom Bund seit Anfang März finanzierte Angebote für kostenlose «Bürgertests» für alle soll enden.
Begründung: Inzwischen sind kostenlose Impfungen für alle möglich. Deswegen sei eine dauerhafte Übernahme der Test-Kosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig.
Übergangsregelung
Es soll aber - laut die im Bundesanzeiger verkündete Verordnung - auch einige Übergangsregeln geben. So können Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt - daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben.
Ausnahmen
Laut Verordnung können sich generell Kinder weiter gratis testen lassen, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.
Nachweis
Wenn Sie ab dem 11. Oktober kostenlose Schnelltests brauchen, dann müssen Sie bei der Teststelle einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen - bei Kindern ist so auch das Alter nachzuweisen. Wenn Sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könne, benötigen Sie extra Nachweise wie ein ärztliches Zeugnis. Hier muss eine Diagnose nach Ministeriumsangaben nicht angegeben werden. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann demnach der Mutterpass genutzt werden.
Wenn Sie wissen wollen, mit welchen Kosten Sie ab dem 11. Oktober rechnen können, dann lesen Sie hier: Kosten Corona-Tests