Teilnahmebedingungen für die Gewinnspielreihe: Mal für deinen Verein

Mit Radio Brocken und den Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt.

Zur Steigerung der Attraktivität seines Radioprogramms Radio Brocken sowie der programmbegleitenden Angebote, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken App und der Social Media- Präsenzen führt der Veranstalter die Gewinnspielreihe „Mal‘ für deinen Verein – mit Radio Brocken und den Öffentlichen Versicherungen Sachsen- Anhalt" durch. Mit seiner Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden:


1. Veranstalter

Veranstalter ist die Funkhaus Halle GmbH & Co. KG, vertreten durch die Funkhaus Halle Komplementär- GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Große Ulrichstraße 60 D, 06108 Halle (Saale).


2. Bekanntgaben

Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder sonstige Sprecher im Radioprogramm Radio Brocken und auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der Internetpräsentation maßgeblich.

3. Unentgeltlichkeit der Teilnahme

Die Teilnahme an der Gewinnspielreihe ist unentgeltlich.


4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jede volljährige natürliche Person, soweit sie nicht geschäftsunfähig ist, mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, für das ihr die elterliche Sorge obliegt. Minderjährigen ist die Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters, der ÖSA Versicherungen, Anstalt des öffentlichen Rechts, oder mit ihnen verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.


5. Anmeldung zur Teilnahme

Teilnahmeberechtigte können von sich von Mittwoch, 06.05.20120, 07:00 Uhr bis Donnerstag, 21.05.2020, 09:00 Uhr zur Teilnahme an der Gewinnspielreihe anmelden, indem sie in die vorgesehenen Textfelder des Anmeldeformulars auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de


  1. ihren Namen und Vornamen,
  2. ihr Geburtsdatum zur Altersverifikation gemäß Ziffer 4,
  3. ihren Wohnort,
  4. eine Telefonnummer und
  5. den Vornamen ihres minderjährigen Kindes eingeben,
  6. ein vom vorgenannten Kind selbst gemaltes Bild hochladen (Upload), wobei das Bild Bezug zu einem Verein in Sachsen-Anhalt haben muss, dessen Mitglied das Kind ist,
  7. dem Veranstalter unter Versicherung der Rechteinhaberschaft eine Veröffentlichung des Bildes erlauben,
  8. dem Veranstalter die telefonische Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Gewinnspielreihe erlauben,
  9. diesen Teilnahmebedingungen zustimmen,
  10. die Kenntnisnahme von den Hinweisen zum Datenschutz bestätigen sowie
  11. diese Daten an den Veranstalter übermitteln (= Teilnehmer).


Mehrfachanmeldungen für mehrere Kinder und/oder ein Kind zugunsten verschiedener Vereine sind zulässig.


Aus den Anmeldungen wählt der Veranstalter Bilder aus, die auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, in der Radio Brocken App sowie den weiteren programmbegleitenden Angeboten auf Instagram, Facebook und Twitter mit dem Vornamen und Wohnort des in der Anmeldung benannten Kindes öffentlich zugänglich gemacht werden. Ein Gewinnanspruch wird dadurch nicht begründet. Der Teilnehmer versichert, über die hierzu erforderlichen Rechte (Urheberrecht) zu verfügen und räumt dem Veranstalter insoweit ein einfaches Nutzungsrecht ein. Er stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten infolge der Veröffentlichung des Bildes hergeleitet werden.


6. Ablauf der Gewinnspielreihe

Die Gewinnspielreihe besteht aus zwölf zeitlich aufeinanderfolgenden Gewinnspielen. Von Freitag, 08.05.2020 bis Donnerstag, 21.05.2020 findet montags bis sonntags täglich ein Gewinnspiel statt. Änderung: Radio Brocken verlängert die Aktion und es finden zusätzlich noch fünf zeitlich aufeinanderfolgende Gewinnspiele von Freitag, 22.05.2020 bis Donnerstag, 28.05.2020 täglich statt.


Zu Beginn eines Gewinnspiels wählt ein Mitarbeiter des Veranstalters aus allen Anmeldungen nach dem Zufallsprinzip (= Losverfahren) einen Teilnehmer aus und ruft ihn zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr unter der im Anmeldeformular mitgeteilten Telefonnummer an. Wird der Anruf innerhalb von 30 Sekunden nach dem ersten Freizeichen vom angerufenen Teilnehmer oder einer anderen Person, die den Anruf unverzüglich an den angerufenen Teilnehmer übergibt, angenommen, gewinnt der angerufene Teilnehmer (= Gewinner). Anderenfalls erlischt seine Gewinnchance. Der Veranstalter wird sogleich einen weiteren Teilnehmer auslosen und anrufen. Dieses Verfahren wird solange wiederholt, bis ein Gewinner ermittelt ist. Ist keine fristgerechte Anmeldung (mehr) vorhanden, endet das Gewinnspiel ohne einen Gewinner.


Aus rechtlichen Gründen und zur (gegebenenfalls erneuten) Veröffentlichung werden Telefongespräche aufgezeichnet. Mit dem Ablauf der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht in § 25 Abs. 1 Mediengesetz des Landes Sachsen- Anhalt werden die Aufzeichnungen gelöscht. Der Aufzeichnung kann widersprochen werden. In diesem Fall wird der Veranstalter die Telefonverbindung unter Ausschluss des angerufenen Teilnehmers trennen; Ziffer 6 Sätze 6 bis 8 gilt entsprechend.


ACHTUNG: Der Veranstalter veröffentlicht das Telefonat mit dem Gewinner aus technischen und redaktionellen Gründen zeitversetzt am Folgetag (auf Freitag folgt Montag).


7. Gewinn

Der Gewinner bestimmt einen Verein in Sachsen- Anhalt, in dem das im Anmeldeformular benannte Kind Mitglied ist. Dieser Verein erhält eine finanzielle Unterstützung von

€ 500,00 (in Worten: fünfhundert Euro).

Wird ein solcher Verein nicht benannt, trifft der Veranstalter die Entscheidung über den begünstigten Verein. Der Gewinn wird dem vertretungsberechtigten Vorstand des Vereins nach Wahl des Veranstalters in bar oder durch Verrechnungsscheck übergeben oder auf ein Vereinskonto überwiesen.


Minderjährige erhalten kein Bestimmungsrecht nach Ziffer 7 Satz 1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Identität des Gewinners (nachträglich), z. B. durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass zu überprüfen.


8. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach Ende der Gewinnspielreihe nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort oder Telefonnummer, eine fehlende Sorgeberechtigung für das in der Anmeldung benannte Kind oder der Upload eines nicht von diesem Kind gemalten Bildes bedeuten stets einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn. Er ist zurückzugewähren.


9. Veröffentlichung von Teilnehmerdaten

Der Teilnehmer ist mit einer Nutzung seines Namens, seines Wohnortes, des Vornamens des in der Anmeldung benannten Kindes und in Verbindung mit der Gewinnspielreihe stehender Tondokumente zur Umsetzung der Gewinnspielreihe sowie zu Eigenwerbezwecken des Veranstalters in Bezug auf die Gewinnspielreihe einverstanden. Der Teilnehmer erklärt außerdem sein Einverständnis, dass sein Name, sein Wohnort und der Vorname des in der Anmeldung benannten Kindes im Radioprogramm Radio Brocken genannt werden sowie sein Name, sein Wohnort, der Vorname des in der Anmeldung benannten Kindes, das hochgeladene Bild und gegebenenfalls bei der Gewinnübergabe angefertigte Fotos mit seinem Bildnis – auch als Bewegtbild (Video) – im Zusammenhang mit der Gewinnspielreihe in den programmbegleitenden Angeboten des Veranstalters, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken App und den Social Media- Präsenzen des Veranstalters veröffentlicht werden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung über die Gewinnspielreihe sowie zur Information über die Unternehmensaktivitäten des Veranstalters, soweit sich die Information auf diese Gewinnspielreihe bezieht. Hierauf sowie auf der Informationsfreiheit der Adressaten begründet sich das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO.


10. Datenschutz

Der Veranstalter nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die nach Ziffer 5 übermittelten Daten des Teilnehmers nur, soweit sie für die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung der Gewinnspielreihe erforderlich sind. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.


Die Informationen zum Datenschutz und zu den damit verbundenen Rechten des Teilnehmers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Datenübertragbarkeit


https://www.radiobrocken.de/informationen/Datenschutz-id300635.html


hinsichtlich der gemäß Ziffern 5 und 9 dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen und werden von dem Teilnehmer hiermit zur Kenntnis genommen.


11. Haftungsbeschränkung

Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art (z. B. Datenverlust, Nichterreichbarkeit von Telefonnummern, Abbruch von Telefongesprächen), die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind, sowie für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen (z. B. wenn Dateneingaben nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden). Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen ebenfalls unberührt.


12. Abbruch der Gewinnspielreihe

Der Veranstalter behält sich vor, die Gewinnspielreihe abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspielreihe beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch der Gewinnspielreihe wird vom Veranstalter bekanntgegeben.


13. Ausschluss des Rechtswegs

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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